Ein Fahrverbot umgehen, verschieben, umwandeln

Wir helfen Ihnen dabei, „auto-mobil" zu bleiben

Für die meisten Betroffenen ist die Benachrichtigung über die Anordnung eines Fahrverbots ein Schock: Ein, zwei oder gar drei Monate auf das Auto verzichten? Was sagt der Arbeitgeber? Wie komme ich zum Kunden? Wie regele ich meine privaten Verpflichtungen? Die Sache ungeprüft zu akzeptieren, heißt vielfach, Chancen zu verschenken. Oft kann ein Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden, in eine reine Geldbuße umgewandelt oder verschoben werden.

Für die meisten Betroffenen ist die Benachrichtigung über die Anordnung eines Fahrverbots ein Schock: Ein, zwei oder gar drei Monate auf das Auto verzichten? Was sagt der Arbeitgeber? Wie komme ich zum Kunden? Wie regele ich meine privaten Verpflichtungen? Die Sache ungeprüft zu akzeptieren, heißt vielfach, Chancen zu verschenken. Oft kann ein Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden, in eine reine Geldbuße umgewandelt oder verschoben werden.

Unbedingt erforderlich ist, dass Sie innerhalb der Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Verpassen Sie den Einspruch, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Sie haben in der Regel keine Möglichkeit mehr, dagegen anzugehen.

Der erste Schritt zum Erfolg ist zu wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und was die Behörde in der Hand hat, um den Vorwurf zu belegen. Daher ist es wichtig, zunächst die Akte einzusehen.

Ein Anwalt klärt nach Akteneinsicht auf Basis der Informationen alle Details und arbeitet eine fundierte Strategie aus. Dabei überprüft er z. B. die Beweiswürdigkeit von Zeugenaussagen, ob Verjährungsfristen zu beachten sind und Messdaten korrekt erfasst wurden. 

Fahrverbote - Das sollten Sie wissen

Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit, die „unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" (§ 25StVG) wurde, für einen Monat bzw. zwei oder drei Monate ausgesprochen.

Es wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Das Fahrverbot gilt ohne Unterbrechung: Eine Aufteilung z. B. eines zweimonatigen Fahrverbots in sechs und zwei Wochen mit zwischenzeitlichem Fahren ist nicht möglich.

Anders als beim Führerscheinentzug besteht die Fahrerlaubnis weiter. Sie darf jedoch während des Fahrverbots nicht genutzt werden.

Wichtig: Das Verbot bezieht sich auf das Führen aller Kraftfahrzeuge. Eingeschlossen sind somit auch Fahrzeuge, für die normalerweise kein Führerschein notwendig ist wie Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas etc.

Freie Fahrt - Ein Fahrverbot umgehen und umwandeln??

Nicht immer müssen Sie den Platz hinter dem Lenkrad gegen die unbequeme Sitzbank von Straßenbahn oder Linienbus tauschen. Es existieren zahlreiche Gründe, um zu verhindern, dass das Fahrverbot rechtskräftig wird. So gibt es Regelfälle, bei denen das Gesetzt genau vorschreibt, wann ein Fahrverbot verhängt werden muss. Und es gibt spezielle Fälle, in denen es einen Spielraum gibt. Aber auch in diesen ist es äußerst schwierig, ein Fahrverbot abzuwenden.

Einer der wichtigsten ist die Gefährdung der beruflichen bzw. wirtschaftlichen Existenz: Droht Ihnen durch ein Fahrverbot die Kündigung, kann dies als wichtiges Gegenargument angebracht werden. Dies gilt auch für selbständige Personen, deren wirtschaftliche Existenz mit einem Ausspruch zur befristeten „Fahr-Abstinenz" bedroht ist. Hier gilt es nachzuweisen, dass Sie

  • einen Beruf mit einer hohen Reisetätigkeit ausüben,
  • das Fahrverbot nicht durch Urlaub verbüßen können,
  • nicht in der Lage sind, einen Vertreter bzw. Fahrer für die Zeit Ihres Fahrverbots zu finanzieren und
  • keinen Kredit aufnehmen können, um finanzielle Ausfälle abzufedern.

Wichtig: Der Verstoß muss fahrlässig erfolgt sein – also ohne Absicht. Und: Es muss eine Härte ganz besonderer Art nachgewiesen werden, die das Fahrverbot nach sich ziehen würde.

Auch hier gilt: Schweigen ist Gold. Sagen Sie nichts ohne Akteneinsicht und Anwalt!

Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein!

Hilfe für Einspruch

Akteneinsicht - mit oder ohne Anwalt; PLUS anwaltliches Kurzgutachten

Fahrverbot verschieben - Gutes Timing

„Ersttäter" bzw. Fahrer, gegen die in den zwei letzten Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, können den Zeitpunkt für den Beginn ihrer Auto-Abstinenz im Zeitraum von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen. Damit haben sie die Möglichkeit, die autofreie Zeit z. B. in den Urlaub zu legen und berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Anders sieht es für Personen aus, die in den vergangenen 48 Monaten bereits mit einem Fahrverbot belegt worden sind. Sie müssen den Führerschein unmittelbar mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid in amtliche Verwahrung schicken. Hinweis: Erst wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung kommt, also abgegeben wird, beginnt die Frist für das Fahrverbot. Sie dürfen aber schon ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides nicht mehr fahren, wenn Sie nicht „Ersttäter" sind. In diesem Fall heißt es, schnell zu sein und den Führerschein abzugeben, um das Fahrverbot nicht noch zu verlängern.

Warum ist ein Rechtsbeistand sinnvoll? Ihr Anwalt kann z. B. den Antrittstermin des Fahrverbots durch ein gezieltes Verlängern des Verfahrens hinauszögern und damit einen günstigeren Zeitpunkt für Sie erreichen.

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Zu schnell - Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoßes

Sie hatten es eilig und müssen nun mit einem Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens rechnen? Die Höhe der Strafe richtet sich danach, ob Sie in den letzten Monaten bereits mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden:

Ersttäter

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31-40 km/h in geschlossenen Ortschaften bzw. 41-50 km/h außerorts wird ein Fahrverbot von einem bis max. zwei Monaten angeordnet.

Wiederholungstäter

Erfolgt innerhalb eines Jahres ein erneuter Tempoverstoß um mehr als 25 km/h, wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Dies gilt sowohl bei Vergehen inner- als auch außerorts.

Was hilft?

Die Argumentation eines Augenblicksversagens kann die Entscheidung, ob ein Fahrverbot rechtskräftig wird oder nicht, positiv beeinflussen. Hierunter fällt etwa der Fall, dass ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen wurde, weil es beim Überholen von einem anderen Fahrzeug verdeckt war.

Oft liegen Messfehler vor. Ein Anwalt kann prüfen, ob z. B. ein korrektes Eichprotokoll und die erforderliche Skizze über den Aufbau des Blitzgeräts sowie die erforderlichen Probemessungen vorliegen.

Komplettübersicht Geschwindigkeitsüberschreitung (Verkehrsverstöße - Geschwindigkeitsüberschreitung)

Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein und bereiten Sie die Verteidigung durch eine Akteneinsicht vor.

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Promille am Steuer - Fahrverbot wegen Alkohols

Schwips mit ernüchternden Folgen: Punkte und Fahrverbot drohen neben einer Geldbuße bei einem Alkoholverstoß. Bei 0,5 bis unter 1,1 Promille gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Im Falle einer Wiederholung bzw. mehrfacher Wiederholungen verlängert sich das Fahrverbot auf drei Monate. Die Vorschrift betrifft alle Arten von Kraftfahrzeugen.

Eine Alkoholkontrolle erfolgt zunächst durch Blasen in ein Prüfgerät. Weist das Ergebnis einen Promille-Wert von 0,5 bis unter 1,1 auf, wird ein weiterer Atemalkoholtest in der Polizeidienststelle vollzogen. Weigert sich der Betroffene, darf die Polizei eine Blutentnahme beim Arzt durchführen lassen.

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Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes - Rote Ampel, rote Karte?

Einen Monat Fahrverbot schreibt der neue Bußgeldkatalog vor, wenn die Ampel bei einer Rotphase von mehr als 1 Sekunde („qualifizierter Rotlichtverstoß") missachtet wurde oder ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung erfolgte.

Die Argumentation eines Augenblicksversagens kann die Entscheidung, ob ein Fahrverbot rechtskräftig wird oder nicht, positiv beeinflussen. Hierzu zählen:

  • Der sogenannte Mitzieheffekt. Der Fahrer beschleunigt trotz Rotlichts, weil andere Verkehrsteilnehmer auf der Nebenspur, deren Ampel bereits Grün zeigt, losfahren
  • Der „Frühstarterfall". Nach einem ordnungsgemäßen Anhalten an einer Ampelanlage fährt der Betroffene los, obwohl die Ampel immer noch rot signalisiert

Weitere Infos: Rote Ampel (Verkehrsverstoß / Rote Ampel)

Ob die Argumentation allerdings in Ihrem konkreten Fall zieht oder Sie doch besser schweigen, sollte ein Spezialist entscheiden.

Der erste Schritt ist auch hier: Legen Sie innerhalb der Frist Einspruch ein und beauftragen Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht!
Sie möchten gegen ein Fahrverbot vorgehen? Dann legen Sie unverzüglich Einspruch ein!

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